Zwangsversteigerung

 

ZV dienen der möglichst hohen Verwertung einer Immobilie, um die durch die Grundschulden oder Sicherungshypotheken gesicherte Forderung zu befriedigen (z.B. Kredit). Der Wert der Immobilie wird dabei durch den vom Gericht beauftragten Sachverständigen bestimmt. Zusammen mit der noch offenen Restforderung des Gläubigers, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners und der Nachfrage und dem Zustand der Immobilie ergibt sich das Interesse am Ausgang der Versteigerung, also hoher oder niedriger Versteigerungserlös, Fortführung oder Einstellung des Verfahrens.

Und genau hier können wir mit unserer Erfahrung für den Schuldner tätig werden!

Je nach Verfahrensstand gibt das Versteigerungsverfahren genügend Möglichkeiten, zugunsten des Schuldners einzuschreiten, um den Eigentumsverlust oder eine unzulässige Vollstreckung zu verhindern oder gar das Eigentum durch Erwerb eines Dritten zugunsten des Schuldners zu ermöglichen, wobei hier häufig kreative Lösungen gefragt sind.

Das Wichtigste ist, die erforderliche Zeit zu verschaffen!

Dazu gibt es im Versteigerungsverfahren eine Fülle von Möglichkeiten. Je früher sich der Schuldner an uns wendet, umso mehr gibt es davon. Abzuraten ist, sich selbst in das Dickicht des Versteigerungsverfahrens zu stürzen im Vertrauen auf die eigenen (Un-) Fähigkeiten. Hier werden durch Unkenntnis und Selbstüberschätzung wertvolle Antragsrechte und Rechtsmittel verschenkt.

Da kein Fall wie der andere ist, sind einzelfallbezogen die richtigen Schritte zu wählen, um das bestmögliche Resultat zu erreichen.

Hier stehen wir für Sie ein, um möglichst frühzeitig wirkungsvoll intervenieren zu können. Bereits bei der Anordnung der Zwangsversteigerung sollte Sie deshalb Ihr Weg zu uns führen!