Finanzamt
Die Finanzbehörden können Steuerschulden durch eigene Titel vollstrecken (Bescheide) und auch durch Sicherungshypotheken im Grundbuch absichern. Aber auch sie sind zu Zugeständnissen bereit, was von der Höhe und der Laufzeit sowie der Art der Steuerforderung abhängt. Mitunter ist schon die Verjährung eingetreten, je nachdem wie alt die Steuerschuld ist und welche Schritte das Finanzamt bisher unternommen hat.
Auch hier hat unsere Erfahrung schon zu positiven Resultaten geführt, und gerade durch unsere Anwälte, wenn bei Nichtzahlung der Steuerschuld, der Vorwurf der Steuerstraftat erhoben wurde.

Hier übernehmen wir für Sie die Verhandlungen, um zu einem für Sie positiven Ergbnis zu gelangen

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